Neue Wettanbieter 2026: Zehn erlaubte Marken, ihre Betreiber und die Bedingungen dahinter
Datenstand: 30. Oktober 2026 — die Lizenzangaben wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen.

Wer einen neuen Anbieter sucht, sucht in Deutschland in aller Regel keinen Neuling. Er sucht eine Marke, die neu aussieht, und findet darunter eine Erlaubnis, die seit Jahren läuft. Das ist die unbequeme Kernaussage dieses Themas, und sie hält jedem Vergleich stand. Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt in der Fassung vom 2. Oktober 2026 dreißig Einträge: 27 Halter mit einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten, und drei Halter, die ausschließlich Pferdewetten anbieten. Jede dort geführte Domain ist eine .de-Domain. Eine .de-Domain allein beweist allerdings gar nichts — ein ausländischer Anbieter kann sich eine deutsche Adresse zulegen und bekommt damit noch lange keine Erlaubnis. Die Domain ist ein Kleid, die Whitelist ist der Ausweis.
Zahlungswege und Auszahlungstempo: was nach der ersten Einzahlung passiert
Über Zahlungsmethoden wird beim Anbietervergleich am meisten und am unergiebigsten geschrieben. Dabei ist die Rechtslage hier ungewöhnlich klar. Einzahlungen sind bei einem in Deutschland erlaubten Veranstalter nur über ein Zahlungskonto möglich, das auf den Namen des Spielenden selbst läuft, bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut (§ 6b Abs. 4 GlüStV). Anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich nicht erlaubt. Genau das ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem legalen deutschen Sportwetten heraushält — nicht ein Verbot der Methode an sich, sondern die Pflicht, dass das Geld über ein personalisiertes Konto laufen muss.

Für den Leser folgt daraus etwas sehr Konkretes. Wer bei einem erlaubten Anbieter einzahlt, zahlt von seinem eigenen Konto. Eine Einzahlung vom Konto des Partners oder der Partnerin ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen die Bedingungen, unter denen der Anbieter arbeiten darf — und ein Anbieter, der so etwas durchwinkt, arbeitet nicht sauber.
Das Guthaben liegt bei einem lizenzierten Anbieter auf einem treuhänderisch geführten, insolvenzgeschützten Konto. Wer sein Konto schließen lässt, bekommt sein Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen ausgezahlt, ohne Gebühren (§ 6b Abs. 6-7). Das ist kein Werbeversprechen, sondern eine Erlaubnisbedingung. Und hier kommt der Punkt, der die ganze Diskussion über Zahlungsmethoden in die richtige Reihenfolge bringt: Diese fünf Werktage gelten für das Guthaben bei einem erlaubten Anbieter. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis gelten sie nicht. Dort gibt es keinen insolvenzgeschützten Treuhandanspruch, keine Frist und keine Aufsichtsbehörde, an die man sich wenden könnte, wenn das Guthaben verschwindet.
Was ein einzelner Anbieter an Methoden akzeptiert — Karte, Überweisung, ein bestimmter Zahlungsdienst —, steht in seinen eigenen Bedingungen. Diese Prüfung gehört vor die Kontoeröffnung, nicht danach.
Die fünf Werktage sind eine Frist, keine Regel
Zwischen der Auszahlungszusage und dem Geld auf dem Konto liegt mehr als die Bearbeitungszeit. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Wer auf ein Spiel setzt, das an einem Samstagabend endet, wartet mindestens bis zum Ende dieses Ereignisses — und wenn danach ein Wochenende oder ein Bearbeitungsstau kommt, verschiebt sich alles weiter nach hinten.

Dazu tritt die Verifizierung. Vor der vollständigen Überprüfung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer in dieser Phase gewinnt, kann sein Geld nicht abheben, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Die Reihenfolge auf dem Datenblatt unterscheidet sich hier von der Reihenfolge im Kopf: Die Verifizierung ist kein Abschluss, sie ist die Eintrittskarte. Wer sie nach einem Gewinn beginnen will, wartet länger als nötig und hat dann Zeit, darüber nachzudenken, ob das die richtige Reihenfolge war.
Was einen neuen Anbieter dieses Jahr tatsächlich neu macht
Drei Merkmale tragen jede belastbare Aussage über einen Neuzugang: das Erstdatum der Erlaubnis, die Betreibergesellschaft und der Firmensitz. Alle drei stehen auf der Whitelist, alle drei sind überprüfbar, und alle drei sagen mehr über einen Anbieter als jede Startseite.
Sortiert man die zehn Marken dieses Vergleichs nach ihrem Erstdatum, entsteht ein Bild, das der Erwartung widerspricht. Das älteste Erstdatum liegt im Jahr 2020, das jüngste im Jahr 2021. Keine der zehn Marken ist zwischen 2022 und heute erstmals zugelassen worden. Wer also „neue Wettanbieter“ sucht und darunter frisch erteilte Erlaubnisse versteht, sucht etwas, das es in diesem Feld nicht gibt. Der Markt der erlaubten Sportwetten-Anbieter ist weitgehend gesetzt; neue Erlaubnisse kommen selten hinzu.
Das erklärt auch, warum die Dynamik der Branche nicht in neuen Lizenzen steckt, sondern in neuen Marken auf alten Lizenzen. Eine Erlaubnis von 2020 trägt heute eine Marke, die vor zwei Jahren noch anders hieß — oder zwei Marken desselben Betreibers, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Wer vor der Anmeldung die Betreibergesellschaft prüft, erkennt diesen Zusammenhang in einer Minute.
Warum die Whitelist keine Rangliste ist
Die Whitelist ist ein Verzeichnis, keine Empfehlung. Sie sagt: Dieser Veranstalter darf Sportwetten anbieten. Sie sagt nicht, ob seine Quoten konkurrenzfähig sind, ob der Kundenservice funktioniert oder ob die Oberfläche brauchbar ist. Viele Anbieter verkaufen ihre Listung dennoch wie ein Qualitätssiegel. Sie ist ein Berechtigungsschein.
Die zweite Folge daraus betrifft den Zeitpunkt. Die Whitelist wird fortgeschrieben, und ein Eintrag von heute ist keine Zusage für morgen. Wer sich vor einer Einzahlung informieren will, schaut auf die Liste in der Fassung seines Entscheidungstages, nicht auf eine Aufstellung aus einem älteren Ratgeber.
Ein Sonderfall wird dabei regelmäßig falsch eingeordnet: Die Whitelist zeigt nur Erteilungsdaten, nie ein Ablaufdatum. Eine erste Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre — ob und wann eine bestimmte Erlaubnis endet, steht auf der Liste nicht. Wer ein Enddatum liest, liest eine Erfindung.
Der Blick auf die Betreibergesellschaft
Marken kommen und gehen, Betreibergesellschaften bleiben. Wer heute unter neuem Namen auftritt, kann auf einer Erlaubnis sitzen, die seit Jahren läuft. Rechtlich ist das in Ordnung, und für den Spielenden unproblematisch — er sollte nur nicht annehmen, einen frischen Anbieter vor sich zu haben, wenn er einen alteingesessenen mit neuen Farben vor sich hat.
Die Erwartungshaltung ist der eigentliche Streitpunkt. Wer einen wirklich neuen Anbieter sucht, weil er sich schärfere Quoten, einen aufmerksameren Service oder großzügigere Angebote erhofft, findet bei einer umbenannten Traditionsmarke in aller Regel nichts davon. Die Prozesse sind eingefahren, die Angebote auf den Massenmarkt zugeschnitten. Wer dagegen einen Anbieter sucht, dessen Abläufe lange getestet sind, ist beim Etablierten besser aufgehoben. „Neu“ und „verlässlich“ sind keine Synonyme; sie können zusammenfallen, müssen es aber nicht.
Die Zahl der Betreibergesellschaften im deutschen Markt ist kleiner, als die Zahl der Marken vermuten lässt. Dieselbe Gesellschaft tritt für mehrere Domains auf, und ein Markenwechsel bedeutet deshalb nicht zwangsläufig einen Betreiberwechsel. Wer das einmal gesehen hat, liest Anbieterlisten anders — nach Gesellschaften statt nach Logos.
Die Rangliste: zehn erlaubte Sportwetten-Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht führt zehn Marken, deren Sport-Domain auf der Whitelist in der Fassung vom 2. Oktober 2026 steht. Sie ist keine Empfehlung und keine Wertung nach Sympathie. Sie ordnet nach dem, was überprüfbar ist.
| Marke | Whitelist-Status und Betreibergesellschaft | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| AdmiralBet | Sportwetten-Erlaubnis; Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet365 | Sportwetten-Erlaubnis; Hillside (Europe) ENC | 09.10.2020 |
| Tipico | Sportwetten-Erlaubnis; Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Tiptorro | Sportwetten-Erlaubnis; Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| NEO.bet | Sportwetten-Erlaubnis; Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Interwetten | Sportwetten-Erlaubnis; Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| ODDSET | Sportwetten-Erlaubnis; Oddset Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Betway | Sportwetten-Erlaubnis; Betway Limited | 09.03.2021 |
| bpremium | Sportwetten-Erlaubnis; Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Wettarena | Sportwetten-Erlaubnis; I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
Die Spanne der Erstdaten umfasst weniger als ein Jahr. Zwischen dem 9. Oktober 2020 und dem 30. Juni 2021 liegen knapp neun Monate, und in diesem Fenster wurden alle zehn Erlaubnisse erstmals erteilt. Was auf den ersten Blick wie ein Zufall wirkt, ist die Folge des Regulierungsstarts: Wer in den ersten Monaten des deutschen Lizenzregimes dabei war, ist heute dabei, und wer später kam, kam über eine Aufstockung oder Nachfolgeerlaubnis.
Fast alle Betreibergesellschaften sitzen in Malta. Das ist kein Warnsignal und kein Zufall: Malta ist der Sitz vieler europäischer Sportwetten-Unternehmen, und die deutsche Erlaubnis wird unabhängig davon erteilt, wo die Muttergesellschaft ihren Sitz hat. Entscheidend ist allein der Eintrag auf der Whitelist. Wer aus dem Firmensitz eine Aussage über die Seriosität ableiten will, leitet aus der falschen Größe ab.
Für den Vergleich am wichtigsten ist, was in der Aufstellung nicht steht. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln und anderen Auflagen. Ein Betreiber, der beides hält, hat damit kein besseres Sportwetten-Angebot, sondern einen zweiten Geschäftszweig. Die Whitelist führt für einen Halter mehrere Domains, und nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis steht, nimmt Sportwetten an.
Woran sich ein neuer Wettanbieter in Deutschland messen lassen muss
Die Grundlage ist einfacher, als die Werbung suggeriert. Wer in Deutschland Sportwetten anbieten will, braucht eine Erlaubnis. Wer sie hat, steht auf der Whitelist. Wer dort nicht steht, hat sie nicht — oder noch nicht, was für den Spielenden dasselbe ist.
Zwei Suchanliegen führen in diesem Umfeld immer wieder auf dieselbe Frage: „neue sichere Wettanbieter“ und „neue Wettanbieter ohne OASIS“. Beide verdienen eine Antwort. Die erste ist eine Frage der Prüfmethode, die zweite eine Sackgasse. Ein erlaubter Anbieter ist immer an OASIS angeschlossen; ein Anbieter ohne OASIS ist kein erlaubter Anbieter. Wer „ohne OASIS“ sucht, sucht unerlaubtes Glücksspiel, auch wenn er das nicht ahnt — und findet dabei einen Anbieter, dessen Verlockung darin besteht, dass die Schutzmechanismen fehlen, die ihn geschützt hätten.
Die sicherste Selbstprüfung besteht aus dem Vergleich zweier Namen: des Markennamens, den man besuchen will, und des Halters, der auf der Whitelist für diese Domain steht. Weichen sie voneinander ab, weil die Marke neu und die Erlaubnis älter ist, ist das kein Problem, solange der Domain-Eintrag existiert. Fehlt der Eintrag, ist es ein Problem, das keine Marketingseite repariert.
Was ein Anbieter überhaupt anbieten darf
Erlaubt sind festgesetzte Wetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse darin, als Einzel- oder Kombinationswetten (§ 21 Abs. 1 GlüStV). Erlaubt ist außerdem nur, was die GGL im Sportwettprogramm zugelassen hat (§ 21 Abs. 5). Es gibt also keine allgemeine Betätigungsfreiheit — der Katalog entscheidet, und er ist enger, als Umsteiger aus anderen Ländern erwarten.
Die Livewetten sind der Punkt, an dem das am deutlichsten wird. Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten gesetzt werden, in denen solche Ereignisse selten sind (§ 21 Abs. 4). Das nächste Tor im Fußball ist zulässig, der nächste Satz im Tennis auch. Der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Wer ein Live-Angebot aus einem anderen Markt kennt und es hier wiedersieht, sieht in der Regel ein Angebot, das in Deutschland nicht angeboten werden darf.
Ausgeschlossen sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — die GGL rechnet Fußball unterhalb der 3. Liga dazu —, manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Und E-Sport-Wetten sind in Deutschland nicht möglich: Die GGL stellt fest, dass E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Ein erlaubtes E-Sport-Wetten existiert nicht. Wer damit wirbt, wirbt mit etwas, das er nicht anbieten darf.
Einen gesetzlichen Höchsteinsatz pro Wette gibt es im Sportwetten nicht. Wer höhere Einsätze sucht, findet sie nicht über eine gesetzliche Schranke, sondern nur über die Bedingungen des Anbieters — und die sind keine Selbstverständlichkeit.
Legal oder nicht: die Prüfung über die Whitelist
Die Aufsicht liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale), unter dem GlüStV 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis, Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV), sie beaufsichtigt und ahndet (§ 28a). Die Steuer ist Sache des Finanzamts, nicht der GGL.
Der einzige belastbare Test für einen Spielenden ist die Whitelist nach § 9 Abs. 8 — die amtliche Liste der erlaubten Anbieter. Ein Gütesiegel auf einer Website, eine Auszeichnung, ein Testergebnis: kein Nachweis. Was auf der Liste steht, hat Folgen über die Legalität hinaus. Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten wie etwa Platincasino. Das ist die Haltung der Aufsichtsbehörde gegenüber Anbietern, die sich um die Erlaubnispflicht nicht kümmern.
Die Sportwettensteuer und warum sie in der Quote steckt
Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“ (§§ 17, 18). Umgerechnet auf den eingezahlten Betrag sind das etwa 5,03 % (5,3 / 105,3). Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende (§ 19).
Der Satz wird oft falsch wiedergegeben. Die Angabe „5,3 % vom Einsatz“ ist gesetzlich nicht korrekt; die Steuer wird auf einen Betrag erhoben, der den Einsatz um die Steuer selbst vermindert. Wer nachrechnet, landet bei den rund 5,03 %. Wer nicht nachrechnet, schreibt einen Satz, den ein Steuerberater korrigieren würde.
Ob und wie ein Anbieter die Steuer an die Quote weitergibt, ist seine Entscheidung. Eine verglichene Quote enthält sie in der Regel bereits — wer Quoten liest, liest zu einem erheblichen Teil Steuer. Ein Punkt wird dabei regelmäßig verwechselt: Die Steuer fällt auch bei nicht erlaubten Anbietern an. Eine gezahlte Steuer ist deshalb kein Beweis für eine Erlaubnis. Nur die Whitelist ist einer.
Was passiert, wenn die Erlaubnis fehlt
Das Anbieten von Sportwetten an Personen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat in Deutschland keine Bedeutung. Die GGL warnt Spielende vor illegalen Angeboten — sachlich, nicht dramatisch.
Strafrechtlich steht das Veranstalten nach § 284 StGB unter Strafe, bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, die Werbung dafür bis zu einem Jahr. Die Teilnahme nach § 285 StGB ist mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bedroht. Verfolgungen einzelner Spielender sind nicht festgestellt — weder ein grünes Licht noch ein Anlass, daraus eine Drohkulisse zu bauen.
Die Durchsetzung läuft über Untersagungsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzwerkblockaden (§ 9). Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt; die Frage ging vom Bundesgerichtshof zum Europäischen Gerichtshof. Der BGH legte dem EuGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Rückzahlung ist damit niemandem zugesagt; die Erfolgsaussichten hängen an einem Verfahren, das noch läuft.
Die ehrliche Gegenüberstellung lautet so: Ein Anbieter ohne Erlaubnis bietet keine OASIS- oder LUGAS-Anbindung, keinen deutschen Rechtsschutz und mitunter höhere Limits. Ein Anbieter auf der Whitelist bietet Rechtssicherheit und Spielerschutz — aber das Standardlimit von 1.000 € pro Monat, eingeschränkte Live-Märkte, vollständige Verifizierung und Zahlungen nur vom eigenen Konto. Das sind zwei Pakete, und sie sind nicht für jeden gleich attraktiv.
Spielerschutz: was ein erlaubter Anbieter einhalten muss
Wer 18 Jahre alt ist, darf mitspielen (§ 4 Abs. 3). Das ist die unterste Schwelle und die einzige ohne Ausnahme.
Ein Konto pro Anbieter mit vollständiger Verifizierung (§ 6a). Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 liegt standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, kann für einen Einzelnen ein höheres Limit setzen — bis 10.000 €, und 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler —, aber nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft genügt nicht. Ein niedrigeres Limit gilt sofort, ein höheres erst nach sieben Tagen.
Wer mehr als 1.000 € im Monat einbringen will, ist von dieser Regel betroffen, und zwar anbieterübergreifend. Ein zweites Konto bei einem zweiten Anbieter verdoppelt das Limit nicht. Das ist der praktischste Punkt des ganzen Spielerschutzes, und derjenige, der am häufigsten überrascht.
Paralleles Spielen über mehrere Anbieter zugleich ist nach § 6h GlüStV verboten und wird über die Aktivitätsdatei kontrolliert. Deshalb kann ein Anbieter eine zweite Anmeldung ablehnen, wenn anderswo bereits gespielt wird.
Das Sperrsystem OASIS (§§ 8, 8a GlüStV) ist das bundesweite Sperrregister, das bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt wird. Wer sich selbst sperrt und dabei einen Zeitraum nennt, ist mindestens drei Monate gesperrt; wer keinen Zeitraum nennt, mindestens ein Jahr. Der Panic-Button nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-stündige Blockade aus — eine Notbremse, die keinen Anruf und keine Begründung erfordert, sondern einen Klick.
Und die Verbindung, die alles zusammenhält: Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Wer sich gerade in einer schwierigen Phase befindet und zu einem solchen Anbieter wechselt, spielt ohne jede Schutzschicht. Der Schaden entsteht nicht durch die Wette, sondern durch das, was fehlt, wenn die Wette schiefgeht.
Willkommensangebote: was ein Bonus an Bedingungen mitbringt
Das GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwettenbonus festsetzt oder deckelt. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Betreibers. Wer nach „typischen“ Umsatzbedingungen sucht, findet deshalb keine gesetzliche Antwort, sondern eine marktübliche — und die kann sich deutlich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
Gesetzlich geregelt ist die Werbung. Nur Erlaubnisinhaber dürfen werben (§ 5 Abs. 7). Das Verbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 gilt für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino — nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gilt: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während dessen Live-Übertragung auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären und keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Wer also einen neuen Anbieter über eine Affiliate-Seite findet, findet ihn über einen Kanal, für den die Vergütung nach Einsatz verboten ist.
Vier Angaben entscheiden darüber, was ein Angebot tatsächlich wert ist: die Umsatzbedingungen, die Mindestquote für qualifizierende Wetten, die Frist zur Erfüllung des Umsatzes und eine etwaige Obergrenze für den Gewinn aus einer Gratiswette. Keine dieser vier Angaben steht in der Werbung, die das Angebot verkauft. Wer ein Angebot prüft, prüft es an diesen vier Stellen oder gar nicht.
Ein Unterschied wird besonders oft verwischt: Eine Gratiswette ist kein Guthaben. Ihr Einsatz wird bei einem Gewinn in der Regel nicht mit ausgezahlt, weshalb sie weniger wert ist, als ihr Nennbetrag suggeriert. Eine „risikofreie“ Wette, die als Gratiswette erstattet wird, ist keine Geldrückerstattung. Wer diese Unterscheidung nicht trifft, rechnet mit dem falschen Betrag — und „risikofrei“ ist das erste Wort, das man in einer Bonusbeschreibung wegstreichen sollte.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
AdmiralBet: die Doppelerlaubnis mit Sportwetten- und Slot-Zweig
Auf der Whitelist ist für AdmiralBet die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28. September 2022.
Die Struktur ist der eigentliche Punkt: Eine Marke mit Casinogeschichte führt ein Sportwetten-Angebot unter einer Erlaubnis, die bereits 2020 erteilt wurde. Zwei Folgeerlaubnisse deuten darauf hin, dass der Anbieter seinen Erlaubnisweg nicht einmalig beschritten, sondern überprüfen und nachführen lassen hat. Die zweite Erlaubnis ist dabei kein Bonus für Sportwetten-Fans — sie ist ein zweites Geschäft mit eigenen Regeln, und ein Slot-Guthaben ist kein Wettguthaben.
Wer einen frischen Marktteilnehmer sucht, wird hier nicht fündig. Wer einen Betreiber sucht, dessen Genehmigungsweg über sechs Jahre dokumentiert ist, findet den längsten im Feld — und das ist mehr wert als die Farbe des Logos.
bet365: die längste Erlaubnisgeschichte im Vergleich
Die Whitelist führt für bet365 die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026). Die Erlaubnis läuft seit dem 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 27. Dezember 2022 erteilt.
Ein Anbieter mit internationaler Reichweite, der seine deutsche Erlaubnis seit dem ersten Tag des Lizenzregimes hält. Die Whitelist führt ihn unter einer maltesischen Gesellschaft, was bei der Größe des Betreibers niemanden überraschen dürfte. Bemerkenswert ist der Umfang der Liste: Für diesen Betreiber ist die Sportwetten-Domain der eine Eintrag, der zählt — andere Genehmigungen desselben Hauses haben auf einem Wettschein nichts zu suchen.
Für den Vergleich heißt das: bet365 ist nicht neu und war es nie. Die Marke gehört zu den Anbietern, die den deutschen Markt seit Beginn der Regulierung mitgestalten. Die Länge der Erlaubnishistorie ist in diesem Feld ein Alleinstellungsmerkmal, das keiner der anderen neun Anbieter erreicht — und das ist eine Feststellung über das Erlaubnisdatum, nicht über die Qualität der Quoten.
Tipico: eine Marke, ein Verfahren, eine alte Gründungsgeschichte
Auf der Whitelist ist für Tipico die Tipico Co. Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 9. Dezember 2022. Die Tipico Co. Ltd. hat ihren Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta und wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle gegründet.
Die Gründungsgeschichte von 2004 erklärt, warum dieser Anbieter in einem Verfahren steckt, das Wetten aus den Jahren 2013 bis 2018 betrifft: Er war schon vor der deutschen Erlaubnis am Markt. Der Kläger im BGH-Vorlageverfahren und im EuGH-Verfahren fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus jenen Jahren zurück.
Für den heutigen Spieler ist das insofern relevant, als die Entscheidung des EuGH die Position künftiger Kläger stärken oder schwächen kann. Es ist kein Hinweis auf die heutige Erlaubnislage — die ist auf der Whitelist dokumentiert. Wer den Unterschied zwischen beidem nicht sieht, verwechselt eine Altlast mit einer aktuellen Warnung. Die Altlast betrifft einen Zeitraum, in dem es die heutige Whitelist noch nicht gab.
Tiptorro: der Anbieter, der sich über die App erklärt
Die Whitelist führt für Tiptorro die Torro Tec Limited, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30. Juni 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited (Malta) angeboten; diese beschreibt sich dort als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL.
Hier ist die Selbstbeschreibung ausnahmsweise überprüfbar: Der Eintrag lässt sich auf der Whitelist unter der Domain Tiptorro.de nachvollziehen. Der Anbieter ist über die App erreichbar, nicht über eine lange Markenhistorie. Wer Tiptorro sucht, sucht in der Regel eine mobile Oberfläche, nicht eine Traditionsmarke — eine legitime Präferenz, die am Lizenzstatus nichts ändert.
Das jüngste Erstdatum im Feld liegt hier und bei Betway, und beide wurden 2021 erteilt. Das ist die jüngste Generation, die es in diesem Vergleich gibt — sechs Monate jünger als die erste Welle. Wer nach dem „neuesten“ Anbieter sucht, landet nach dieser Logik nicht bei einem Anbieter von heute, sondern bei einem aus dem Frühjahr 2021.
NEO.bet: der Name ist neuer als die Erlaubnis
Auf der Whitelist ist für NEO.bet die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022.
Der Anbieter trägt „Neo“ im Namen, die Erlaubnis stammt aber aus der ersten Welle. Genau dieses Auseinanderfallen von Marke und Genehmigung ist der Grund, warum ein Erlaubnisdatum mehr aussagt als ein Name. Die Konsequenz für den, der einen echten Neuling sucht: Hier ist keiner. Die Konsequenz für den, der einen Anbieter mit moderner Ansprache und gesetzter Genehmigung sucht: Das ist der klarste Fall im Feld.
Wer einen zweiten Punkt dazunimmt, sieht die Sache schärfer. Die Whitelist trägt nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis steht, und nur diese Domain nimmt Sportwetten an. Bei einer Marke, deren Erlaubnis älter ist als ihr Name, lohnt deshalb der Abgleich zwischen Markenauftritt und Domain-Eintrag — nicht aus Misstrauen, sondern weil der Eintrag die belastbare Angabe ist.
Interwetten: die bundesweite Fortführung einer alten Geschichte
Die Whitelist führt für Interwetten die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point, Sliema, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026). Die Erlaubnis läuft seit dem 2. November 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 27. Dezember 2022 erteilt.
Der Anbieter war schon vor der deutschen Regulierung aktiv: Die Interwetten Gaming Ltd. darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten; die Erlaubnis für Casinospiele in Schleswig-Holstein erteilte das dortige Innenministerium im Januar 2013. Die Erlaubnis von 2020 ist also nicht der Beginn der Geschichte, sondern ihre bundesweite Fortführung.
Für den Spielenden ist das ein Erfahrungswert über die Regulierungslage, nicht über die Qualität. Ein Betreiber, der unter dem älteren schleswig-holsteinischen Regime gearbeitet hat, kennt Grenzen und Formulare seit über einem Jahrzehnt. Wer wissen will, ob das heutige Angebot taugt, erfährt das daraus nicht — aber wer wissen will, ob ein Anbieter die deutsche Aufsichtspraxis kennt, erfährt es daraus sehr wohl.
ODDSET: zwei Vertriebswege in einem Bescheid
Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der ODDSET Sportwetten GmbH mit Bescheid vom 15. Dezember 2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb. Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Hansering 15, 06108 Halle (Saale); die Whitelist führt die Marke mit Erstdatum 18. November 2020.
Bemerkenswert ist weniger die Herkunft als die Erlaubnisstruktur: Internet und stationär in einem Bescheid, ausdrücklich beide Wege. Die meisten Marken im Feld arbeiten rein online; hier gibt es zusätzlich einen Vertrieb im Ladengeschäft. Das ist für den Vergleich insofern relevant, als die Wahl des Vertriebswegs an den Schutzregeln nichts ändert — das Einzahlungslimit und die Sperrdatei gelten online wie offline, soweit die Aufsicht reicht.
Die staatliche Wurzel des Anbieters ist je nach Leser ein Vertrauensargument oder ein Grund, sich anderswo umzusehen. Für die Entscheidung zählt, was auf der Whitelist steht: Erstdatum 18. November 2020, Erlaubnis erteilt, Aufsicht durch die GGL.
Betway: Sportwetten und Slots in zwei Genehmigungen
Auf der Whitelist ist für Betway die Betway Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. März 2021, einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022 sowie einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 2. Oktober 2026.
Der Ablauf ist gut dokumentiert: Betway erhielt am 9. März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Erlaubnis für Online-Sportwetten, die das Angebot an Kunden in ganz Deutschland erlaubt. Betway-Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte die Erlaubnis in einer Mitteilung vom 10. März 2021. Das Einzugsdatum fällt damit in dieselbe Jahreszeit wie das jüngste Erstdatum im Feld.
Für den Vergleich aussagekräftig ist die zweite Genehmigung. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele aus diesem Jahr ist eine separate Genehmigung und kein Anhang der Sportwetten-Erlaubnis. Zwei Erlaubnisse bedeuten zwei Regelwerke — und wer sich für Sportwetten interessiert, betrachtet die Slot-Erlaubnis als das, was sie ist: eine Angabe über einen anderen Geschäftszweig.
bpremium: der Ladbrokes-Auftritt in Deutschland
Die Ladbrokes (Deutschland) Ltd, Betreiberin von bpremium, hat ihren Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, und ist unter der Registernummer C92799 geführt (Nutzungsbedingungen, Fassung vom 3. April 2023). Die Whitelist führt die Erlaubnis mit Erstdatum 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 21. Dezember 2022.
bpremium ist der deutsche Auftritt eines internationalen Hauses, und die Verbindung ist am Namen ablesbar. Die relevante Frage für den Spielenden ist eine andere als die nach der Marke: ob dieser Auftritt eigenständig arbeitet und mit lokalem Service aufwartet oder als Ableger mit einer Hilfe-Seite verwaltet wird. Die Bedingungen des Anbieters sind die Quelle für alles, was über die Marke hinausgeht — und die Registernummer C92799 gehört zu den wenigen Angaben, die sich unabhängig von der Marketingebene nachprüfen lassen.
Wer bei einem internationalen Haus anfängt, sollte die Reihenfolge der Prüfung umdrehen: erst die Domain auf der Whitelist, dann die Bedingungen. Bei einer Marke, die über eine große Muttergesellschaft verfügt, ist die Versuchung groß, die Mutter für die Erlaubnis zu halten. Sie ist es nicht.
Wettarena: die kleine Marke mit dem großen Betreiber
Die Marke Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20, Lyons Range Court Flat Nru. 1, Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta, angeboten. Die Whitelist führt die Sportwetten-Erlaubnis für Wettarena seit dem 9. Oktober 2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022.
Der Betreiber ist derselbe, der auf der Whitelist auch für Bet3000 geführt wird — ein Detail, das deutlicher als jede Statistik zeigt, wie begrenzt die Zahl der Betreibergesellschaften im deutschen Markt ist. Für den Spielenden heißt das: Bei einer kleinen Marke lohnt der Blick auf die Gesellschaft, weil sie für mehrere Brands stehen kann. Ein Markenwechsel ist nicht zwangsläufig ein Betreiberwechsel, und ein neuer Anbieter am Markt kann ein alter Betreiber mit neuem Namen sein.
Damit schließt sich der Bogen zu der Frage, mit der alles angefangen hat. Wer „neu“ mit „frisch zugelassen“ gleichsetzt, sucht in diesem Feld etwas, das selten vorkommt. Wer „neu“ mit „neu auf der Whitelist“ gleichsetzt, hat die richtige Prüfmethode, aber einen kleinen Fundraum. Und wer „neu“ als Marke versteht, ohne die Gesellschaft zu prüfen, kauft Farben.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Deutschland
Woran lässt sich erkennen, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Der einzige belastbare Test ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Wer dort geführt wird, hat die Erlaubnis; wer dort fehlt, hat sie nicht. Geprüft wird die Domain des Sportwetten-Auftritts, nicht nur der Markenname. Maßgeblich ist die Fassung der Liste am Tag der Entscheidung.
Was bedeutet es für den Spielenden, wenn ein neuer Anbieter nicht auf der Whitelist steht?
Dann fehlt ihm die deutsche Erlaubnis. Wer trotzdem in Deutschland Sportwetten anbietet, begeht unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV) und muss mit Untersagungsverfügungen, Zahlungs- und Netzwerkblockaden rechnen. Der Spielende bekommt dort keinen Schutz aus dem GlüStV: keine OASIS- oder LUGAS-Anbindung, kein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto für sein Guthaben.
Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat?
OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Registrierung und Login abgefragt wird; eine Selbstsperre läuft mindestens drei Monate, ohne genannten Zeitraum mindestens ein Jahr. Das Einzahlungslimit von standardmäßig 1.000 € pro Kalendermonat gilt bei allen erlaubten Anbietern zusammen und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind an beide Systeme nicht angeschlossen.
Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % an Quote oder Auszahlung weitergegeben?
Die Steuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“ nach §§ 17, 18 RennwLottG, umgerechnet auf den eingezahlten Betrag etwa 5,03 % (5,3 / 105,3). Schuldner ist der Veranstalter, nicht der Spielende (§ 19). Ob und wie er sie in seine Quoten einpreist, entscheidet er selbst. Eine gezahlte Steuer beweist keine Erlaubnis.
Welche Zahlungsmittel sind bei erlaubten Anbietern zulässig, und warum sind Krypto und anonyme Methoden ausgeschlossen?
Nach § 6b Abs. 4 GlüStV ist nur ein Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt; anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Genau das hält Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten Angebot heraus. Welche konkreten Zahlungsmethoden ein Betreiber akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen und ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Vergleich – Sportwetten-Tipps
Inhalt erstellt vom Team «Sportwetten-Tipps»
