Die besten Wettanbieter mit deutscher Lizenz: Was die GGL-Whitelist wirklich bestätigt
Die Frage nach dem besten Anbieter klingt harmlos und führt direkt in eine Prüfungsaufgabe. Wer heute in Deutschland Sportwetten platzieren will, muss zuerst klären, ob der Betreiber überhaupt eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder besitzt. Alles andere — Quoten, Bonus, Zahlungswege — kommt danach, denn eine Quote bei einem Anbieter ohne Erlaubnis ist ein Preis auf einer Seite, an die sich kein deutscher Gerichtsvollzieher hängt. Was eine solche Erlaubnis für Sportwetten und wer sie trägt, lesen Sie unter „Vor dem ersten Wettschein: fünf Stationen bis zur GGL-Erlaubnis“; was sie für Ihr Konto bedeutet, unter „Spielerschutz mit Erlaubnis: Rechte, die nur lizenzierte Konten haben“.

Stand: 30. Oktober 2026. Die Angaben zu den Erlaubnissen wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geprüft.
Spielerschutz mit Erlaubnis: Rechte, die nur lizenzierte Konten haben
Ein Konto bei einem erlaubten Anbieter ist kein Konto bei einem beliebigen Anbieter. Der Unterschied steckt nicht im Bonus, sondern in drei Schaltern, die die Aufsicht dem Betreiber vorschreibt und die ein Offshore-Betreiber schlicht nicht hat. Wer versteht, was diese Schalter tun, versteht auch, warum die Wahl zwischen den lizenzierten Marken kleiner ist, als sie aussieht.

Fangen wir mit dem Alters- und dem Verifikationspunkt an, weil beide über den Anspruch entscheiden, überhaupt mitspielen zu dürfen. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt. Ein Konto pro Anbieter ist die Regel, und es muss vollständig verifiziert werden. Vor dem Abschluss dieser Prüfung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel erlauben — mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Das ist keine Nebenbedingung, sondern die Reihenfolge, in der ein neues Konto lebt: einsteigen, spielen, aber erst nach der Prüfung an das Geld zurück.
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit
Der wichtigste Schalter sitzt auf der Einzahlung. Nach § 6c Abs. 1 GlüStV gilt standardmäßig ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat, und zwar anbieterübergreifend: Wer bei drei erlaubten Anbietern je 1.000 € einzahlt, hat das Limit drei Mal ausgeschöpft. Durchgesetzt wird das über die LUGAS-Limitdatei, in der der Monatsverbrauch über alle Anbieter hinweg geführt wird. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, darf für einen einzelnen Spieler ein höheres Limit setzen — bis zu 10.000 €, und zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler. Voraussetzung ist ein nachweisbarer Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; eine bloße Selbstauskunft genügt dafür nicht. Eine Absenkung des Limits greift sofort, eine Anhebung erst nach 7 Tagen.

Diese sieben Tage sind der eigentliche Trick der Regel. Wer sich mitten in einer Verlustserie entschließt, das Limit hochzusetzen, wartet eine Woche und muss sich in dieser Woche weiter mit dem alten Limit begnügen. In der Gegenrichtung passiert die Wirkung sofort, was bedeutet: nach unten korrigieren ist die Handlung, die ein Spieler immer sofort tun kann, auch um drei Uhr morgens. Wer sein Monatslimit auf 200 € stellt, hat es in derselben Minute auf 200 €.
Ein zweites Verbot hängt daran. Paralleles Spielen an mehreren Anbietern gleichzeitig ist über die Aktivitätsdatei untersagt — wer bei zwei Anbietern gleichzeitig spielt, verstößt gegen § 6h. Das klingt nach einem Formalismus, betrifft aber jeden, der sich für „mehrere gute Anbieter“ entscheidet: die Wahl mehrerer Marken ist erlaubt, das gleichzeitige Spielen an beiden nicht.
OASIS, Panikbutton und die Frage nach der Alternative
Das bundesweite Sperrsystem OASIS ist das zweite Instrument, und sein Aufbau erklärt, warum es in jedem Gespräch über die Wahl des Anbieters auftaucht. OASIS wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Wer sich selbst sperrt und dabei eine Dauer nennt, ist mindestens 3 Monate gesperrt. Wer keine Dauer nennt, ist mindestens 1 Jahr gesperrt.
Daneben steht der sogenannte Panikbutton nach § 6i Abs. 3: Er löst sofort eine Sperre von 24 Stunden aus. Wer bei einem erlaubten Anbieter unterwegs ist, hat diese drei Wege — Kurzblockade, anonyme Dauer, befristete Selbstsperre — und alle drei greifen, ohne dass er mit dem Kundenservice verhandeln muss. Genau hier liegt der harte Unterschied zur Offshore-Seite, und der ist technisch, nicht moralisch: Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen. Ihre Limits sind eigene Zahlen, ihre Sperre ist eine Kundenbeziehung, kein Register.
Was der Schutz kostet
Die lizenzierte Seite ist nicht nur bequemer, sie ist auch enger, und wer eine ehrliche Empfehlung will, muss das sagen. Das Standardlimit von 1.000 € im Monat, die eingeschränkten Live-Märkte, die vollständige Verifikation und die Einzahlung per Zahlungskonto auf den eigenen Namen sind Einschränkungen. Nach § 6b Abs. 4 dürfen Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto im Namen des Spielers stammen, das bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht zugelassen — genau der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Sportwettenmarkt heraushält. Ob ein Anbieter Bargeld über eine Ladenkette annimmt, ist eine eigene Frage; für erlaubte deutsche Konten bleibt es bei der eigenen Zahlungskonto-Regel.
Was diese Regel für einen Spieler bedeutet, der bisher mit Krypto eingezahlt hat: Er kann es weiter tun, aber dann nicht bei einem erlaubten Anbieter. Der Weg zurück ist immer derselbe.
Diese Schalter sind der Grund, warum eine Rangliste mit Lizenzfokus nicht nur eine Liste ist. Wer zehn erlaubte Anbieter vergleicht, vergleicht zehn Konten mit denselben Schutzregeln und zehn unterschiedlich gestalteten Sportwettprogrammen. Der eigentliche Vergleich beginnt dort, wo der Schutz aufhört: im Wettprogramm, in der Quote und in der Frage, ob der Anbieter zu dem passt, was Sie tatsächlich spielen wollen.
Die zehn besten Anbieter mit deutscher Erlaubnis im Vergleich
Ein Vergleich mit Zahlen braucht zuerst eine Zahl, die den Rahmen setzt. Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten. 13 davon hatten sie für den stationären und den Internetvertrieb (hybrid), 19 nur für den Internetvertrieb. Von diesen Erlaubnisinhabern hatten 27 ein aktives Angebot. Der Vertrieb lief 2024 online über 28 aktive Internetseiten und stationär über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen; die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen hatten für diesen Vertriebsweg noch eine Übergangsregelung bis 30.06.2024.
Wer heute in einem Portal eine Liste „aller Sportwetten-Anbieter mit deutscher Erlaubnis“ findet, liest also über einen Kreis, der kleiner ist als der Markt und größer als jede Redaktion. Die zehn Marken, die im Abschnitt „Die zehn Anbieter mit deutscher Erlaubnis im Einzelnen“ einzeln besprochen werden, sind der Teil dieses Kreises, der im deutschen Markt mit einem eigenen Internetauftritt präsent ist. Eine Auswahl bleibt eine Auswahl. Sie ist kein Urteil über die Marken, die nicht darin stehen.
| Marke | Auf der Whitelist geführter Rechtsträger | Erlaubnis für Sportwetten seit |
|---|---|---|
| Bet3000 | I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Winamax | WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| Tipico | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| LeoVegas | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet-at-home | Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano | Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
Die Spalte mit dem Datum ist die interessanteste und die am wenigsten aussagekräftige. Sechs der zehn Erlaubnisse stammen aus den ersten Wochen des regulierten Marktes, drei aus dem Jahr 2021, eine aus dem Jahr 2024 und eine aus dem laufenden Jahr. Ein frühes Datum sagt: Der Anbieter hat den langen Weg durch das Verfahren der ersten Stunde mitgemacht. Ein spätes Datum sagt: Der Anbieter ist neu im regulierten Markt oder hat erst spät eine Erlaubnis beantragt — Bet3000 mit dem Erstdatum 22. April 2026 steht für die zweite Lesart. Kein Datum sagt etwas über Quoten, Service oder Auszahlungsdauer. Wer aus dieser Spalte eine Rangfolge ableiten will, leitet aus einem Verwaltungsakt eine Produktqualität ab, und das geht nicht auf.
Eine Beobachtung zur Spaltenbreite der zehn Karten, die man beim Vergleich zuerst vergessen würde: Neun der zehn sind reine Sportwetten-Marken, während AdmiralBet und LeoVegas daneben eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele halten — auf slots.admiralbet.de seit dem 28.09.2022, für Leovegas.de seit dem 27.02.2023. Diese Erlaubnisse sind eigene Erlaubnisse mit eigenen Regeln. Sie sagen nichts über das Sportwetten-Angebot der jeweiligen Marke aus, und ein Vergleich, der Casino-Titel und Sportwetten-Märkte nebeneinanderstellt, vergleicht zwei verschiedene Dinge.
Vor dem ersten Wettschein: fünf Stationen bis zur GGL-Erlaubnis
Ein Anbieter, der in Deutschland Sportwetten anbieten will, durchläuft ein Verfahren, das auch der Betreiber selbst nicht abkürzen kann. Die Behörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Sie arbeitet auf Grundlage des GlüStV 2021, der seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis für die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV und überwacht den Markt.
Der Weg dorthin beginnt nicht bei der GGL, sondern bei der Steuererklärung. Die Sportwettensteuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „bezahlter Einsatz minus die Steuer selbst“ — das entspricht etwa 5,03 % des eingezahlten Betrags. Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler. Ob und wie ein Anbieter sie an den Spieler weitergibt, ist seine eigene Entscheidung und steht nur in seinen eigenen Bedingungen. Ein Anbieter ohne Erlaubnis zahlt die Steuer trotzdem: Eine gezahlte Steuer ist kein Nachweis einer Erlaubnis. Das ist ein beliebtes Missverständnis, und es hat schon manche Diskussion über angebliche Legalisierung entschieden, die es nicht gibt.
Der dritte Punkt prüft nicht den Anbieter, sondern den Markt. Im September 2026 hatten nach Angaben der GGL insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler eine Erlaubnis und stehen auf der amtlichen Whitelist; erlaubt sind 229 Glücksspielseiten aller Glücksspielarten, nicht nur Sportwetten. Die Anzahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025, und 1.843 illegale Websites waren 2025 wegen Untersagungen oder Netzsperren nicht mehr aus Deutschland erreichbar. Die Aufsicht ist keine Ankündigung, sie ist eine Praxis mit Fallzahlen.
Was nicht auf der Erlaubnis steht
Sportwetten und Casino sind getrennte Erlaubnisse, und das ist eine der folgenreichsten Unterscheidungen im deutschen Recht. Wer ein Konto bei einem Anbieter mit erforderlicher Sportwetten-Erlaubnis eröffnet, hat damit kein Casino freigeschaltet — und die Casino-Regeln sind andere. Der Whitelist-Eintrag nennt den Rechtsträger und den Sportwetten-Sitz, nicht ein Casino. Eine .de-Domain beweist nichts, solange der Rechtsträger nicht auf der Whitelist steht. Und Betting auf E-Sport: Die GGL stellt klar, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Ein lizenziertes E-Sport-Wetten gibt es in Deutschland nicht.
Was tatsächlich erlaubt ist, folgt dem Sportwettprogramm der GGL. Erlaubt sind Festodds-Wetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts und auf Vorkommnisse darin, als Einzel- oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1), und nur Wettarten, die die GGL zugelassen hat (§ 21 Abs. 5). Livewetten (§ 21 Abs. 4) sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind — das nächste Tor im Fußball geht, der nächste Satz im Tennis geht, der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball gehen nicht. Ausgeschlossen sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren (nach der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateur), manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung nach § 21 Abs. 1a. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Ein gesetzliches Höchstlimit pro Wette gibt es beim Sportwetten nicht — die Begrenzung sitzt auf der Einzahlung, nicht auf dem einzelnen Einsatz.
Für wen diese Grenzen ein Ausschlusskriterium sind
Wer vor allem auf den nächsten Punkt beim Tennis oder auf Zwischenstände im Basketball live setzen will, findet beim erlaubten deutschen Anbieter ein Programm, das diese Märkte nicht enthält. Das ist kein Mangel eines bestimmten Anbieters, sondern der Rahmen, in dem alle zehn arbeiten. Wer solche Märkte braucht, muss das wissen, bevor er sich über eine schwache Live-Auswahl beschwert: Sie ist keine Design-Entscheidung der Buchmacher.
Auf der anderen Seite steht die Quote als der Ort, an dem sich die erlaubten Anbieter tatsächlich unterscheiden. Die durchschnittliche Auszahlungsquote im deutschen Sportwettenmarkt lag 2024 bei 76 % (2023: 78 %). Die Bruttospielerträge der erlaubten Anbieter beliefen sich 2024 auf 1.963 Mio. €, ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr, bei Wetteinsätzen von 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €). Es lohnt ein Moment bei dieser Zahl. Ein Prozentpunkt Auszahlungsquote, der über den gesamten Markt fällt, verschiebt bei 8,2 Mrd. € Einsatzvolumen mehr Geld als jede Bonusaktion aller zehn Anbieter zusammen. Genau deshalb ist die Quote die wichtigste Kennzahl der folgenden Anbieterbesprechungen und der Bonus die unwichtigste.
Wo die Grenze der Erlaubnis liegt und was jenseits davon gilt
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige belastbare Test für eine Erlaubnis. Ihre Momentaufnahme vom 02.10.2026 trägt 30 Einträge: 27 Rechtsträger mit einer Sportwetten-Erlaubnis, davon 2 zusätzlich für Pferdewetten, und 3 Rechtsträger ausschließlich für Pferdewetten. Diese Struktur erklärt, warum die Whitelist als Liste länger wirkt, als sie für Sportwetten ist. Wer prüft, ob eine bestimmte Marke eine Erlaubnis hat, muss den Eintrag unter dem Sportwetten-Titel suchen, nicht nur den Markennamen.
Eine erste Erlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1). Die Whitelist selbst zeigt nur Erteilungsdaten und kein Enddatum. Die kürzere Antwort auf die Frage nach der Dauer: Fünf Jahre ab Erteilung, und wer es genau wissen will, nimmt das Erteilungsdatum aus der Whitelist und zählt selbst.
Die erste Welle länderübergreifender Erlaubnisse kam später, als viele glauben. Sie konnten wegen Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Ein Anbieter, der eine Sportwetten-Erlaubnis hat, kann sie also nicht vor Oktober 2020 erhalten haben, egal was in einer Selbstbeschreibung steht.
Wer in Deutschland ohne Erlaubnis Sportwetten anbietet, begeht unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Bedeutung. Die GGL warnt Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten und nannte dabei auch Platincasino namentlich. Auf der Strafseite steht das Veranstalten nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, die Werbung mit bis zu einem Jahr, die Teilnahme nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Ob einzelne Spieler tatsächlich verfolgt wurden, ist nicht belegt — daraus folgt weder eine Erlaubnis noch eine Dramatisierung.
Rückforderungen: Der Fall, der beim EuGH liegt
Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter, die keine deutsche Erlaubnis hatten, zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; in dem Verfahren fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen.
Zugesagt ist damit nichts. Diese Passage ist die am häufigsten überdehnte im ganzen Themenfeld: Aus Schlussanträgen eines Generalanwalts wird schnell ein Urteil, und aus einem Urteil wird schnell ein Anspruch. Beides ist es nicht. Wer heute bei einem Anbieter ohne Erlaubnis verliert, hat einen Rechtsweg, aber keinen zugesagten Erfolg. Der praktische Punkt für die Auswahl ist der andere: Wer bei einem Whitelist-Anbieter spielt, muss diesen Weg gar nicht erst gehen.
Warum die Illegalität kein Randphänomen ist
Die Kanalisierungsquote der GGL für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland liegt bei 77 %. Nach der zugrunde liegenden Studie entfielen 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote. Fast ein Viertel des Marktes läuft also an der Aufsicht vorbei. Dass dieselbe Behörde für den Sportwettenmarkt auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen für 2022 noch eine Quote von deutlich über 95 % berichtete, mit einem Anteil illegaler Anbieter von weniger als fünf Prozent, ist der interessantere Teil der Geschichte. Zwei Zahlen derselben Behörde, zwei Methoden, zwei Zeitpunkte — wer sie nebeneinanderlegt und Unterschiede zwischen sei denn, bemerkt, wird vorsichtig mit jeder einzelnen Marktzahl. Für die Wahl des Anbieters folgt daraus nur eines: Verlassen Sie sich nicht auf Marktanteile, sondern prüfen Sie den Eintrag.
Der regulierte deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024 gemessen an den Bruttospielerträgen ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. €. Die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen im selben Zeitraum rund sieben Mrd. €. Der deutsche Fiskus hat also ein sehr konkretes Interesse an der Erlaubnis, das über die Spielerschutzargumentation weit hinausgeht — und ein Betreiber, der Steuern zahlt und trotzdem keine Erlaubnis hat, ändert daran nichts.
Wie Sie eine Marke in zwei Minuten prüfen
Die Prüfung selbst ist zu Fuß machbar und braucht keine Zwischeninstanz. Man öffnet die Whitelist der GGL, sucht den Markennamen und liest dann den Eintrag darunter: der Rechtsträger, die Marke, das Erlaubnisdatum, die Glücksspielart. Wer dabei auf einen Rechtsträger stößt, dessen Name nicht zur Marke passt, ist nicht auf einen Fehler gestoßen. Bet3000 wird von der I.B.C. Sportsbetting Limited betrieben, Winamax von der WINAMAX (Société anonyme), Tipico von der Tipico Co. Limited, Sportingbet von der Sportingbet (Deutschland) Limited, Sportwetten.de von der NetX Betting Limited, LeoVegas von der LVSports Limited, AdmiralBet von der Greentube Betting Malta Limited, bet-at-home von der Bet-at-home.com Internet Limited, Betano von der Betkick Sportsbetting Limited, NEO.bet von der Greenvest Betting Limited. Das ist die übliche Struktur: Eine Marke gehört einer Lizenzgesellschaft, und die Lizenzgesellschaft steht in der Liste.
Drei Dinge machen diese Prüfung wertvoller als jede Rangliste. Erstens zeigt sie, ob die Marke, die Sie ansteuern, auf der Whitelist steht — nicht eine Schwestermarke, die dazugehört, und nicht eine Domain, die ähnlich heißt. Zweitens nennt sie die Glücksspielart. Drittens ist sie für den Fall, dass ein Anbieter verschwindet, das einzige belastbare Dokument über die Erlaubnis.
Zwischen dem ersten und dem letzten Eintrag der Whitelist liegt ein Zeitraum von mehr als fünf Jahren. Dass Winamax am 29.06.2021 eine Erlaubnis vom Regierungspräsidium Darmstadt für Online-Sportwetten erhalten hat und sie mit Bescheid vom 08.12.2022 verlängert bekam und inzwischen von der GGL beaufsichtigt wird, ist dabei kein Sonderfall, sondern das Muster: Wer vor der Gründung der gemeinsamen Aufsichtsstruktur gestartet ist, wurde von einer Landesbehörde zugelassen und später unter das gemeinsame Dach überführt. Für den Spieler ist nur eines davon relevant: dass der Eintrag heute steht.
Was diese Wahl für den Kontoinhaber bedeutet
Wer sich für eine Marke aus der Liste „Die zehn besten Anbieter mit deutscher Erlaubnis im Vergleich“ entscheidet, wählt ein Konto mit vollständiger Verifikation, eigener Zahlungskonto-Regel, monatlichem Einzahlungslimit und Registeranbindung. Wer eine Marke außerhalb dieser Auswahl wählt, entscheidet sich für höhere Limits, mehr Märkte und weniger Schutz — und dafür, dass OASIS und LUGAS ihn nicht kennen. Das ist eine echte Wahl mit echten Kosten auf beiden Seiten. Die Liste zeigt, was auf der Whitelist steht.
Die zehn Anbieter mit deutscher Erlaubnis im Einzelnen
Zehn Marken, zehn Erlaubnisse, zehn verschiedene Angebote. Die Reihenfolge unten ist keine Rangfolge, sondern eine Durchgangsreihenfolge durch den Markt: Sie beginnt bei einem späten Erlaubnisdatum, geht über die langjährigen Halter und endet bei einem Anbieter, dessen Erlaubnis aus dem Nachbarland Österreich zugewachsen ist.
Alle zehn stehen mit einem Sportwetten-Eintrag auf der Whitelist in der Momentaufnahme vom 02.10.2026. Kein Eintrag trägt ein Enddatum. Die Sportwetten-Erlaubnis jeder der zehn Marken deckt das Sportwetten-Angebot der genannten Domain — nicht die Casino-, Poker- oder Slot-Angebote einer Schwestermarke, und nicht eine weitere Domain desselben Halters.
Bet3000: der Neuzugang mit dem jüngsten Erstdatum
Als Anbieter für Bet3000 führt die Whitelist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Die Erlaubnis für die Domain ist dort mit dem Erstdatum 22. April 2026 verzeichnet. Damit ist Bet3000 unter den zehn die jüngste Erstzulassung, und das ist für die Bewertung nicht nur ein Formdatum: Sechs Jahre nach dem Start des regulierten Marktes eine Erlaubnis zu erhalten, heißt, den kompletten Prüfungsweg in der zweiten Gefechtslage gegangen zu sein, in der die Behörde ihre Maßstäbe bereits geschärft hatte.
Wer eine Marke mit kleinerem, aber kontrolliertem Angebot sucht, findet hier einen Kandidaten. Wer Erfahrungswerte aus einem langen deutschen Marktauftritt als Qualitätsmerkmal nimmt, muss wissen, dass dieser Anbieter sie nicht aufweisen kann — nicht weil etwas fehlt, sondern weil die Uhr erst seit 2026 läuft.
Das praktische Ergebnis für einen Betrachter: Bet3000 ist eine der Marken, bei denen man sich vor dem ersten Einsatz die eigene Domain ansieht und den dortigen Eintrag liest, statt sich auf den Markennamen zu verlassen. Wer bereit ist, ein neues Konto in einem jungen Sportwetten-Programm zu testen, ist hier richtig. Ob Bet3000 zu einem dauerhaften Konto taugt, entscheidet der eigene Wettalltag, nicht das Erlaubnisdatum.
Winamax: französisches Wetterbe, deutsche Erlaubnis über Darmstadt
Winamax steht bei der GGL mit dem Rechtsträger WINAMAX (Société anonyme) in der Liste. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29.06.2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten und verlängerte sie mit Bescheid vom 08.12.2022. Beaufsichtigt wird das Unternehmen heute von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Das ist ein belegter Fall des Übergangs von einer Landesaufsicht zur gemeinsamen Struktur, und er zeigt, warum das Erlaubnisdatum auf der Whitelist keine Auskunft über die aktuelle Aufsicht gibt. Wer die Liste liest und unter Winamax ein Datum aus 2021 sieht, liest nicht, wer heute zuständig ist.
Für einen Spieler, der auf ein etabliertes Wettprogramm mit einer Erlaubnis aus dem ersten Regulierungsjahr setzt, ist Winamax eine der naheliegenden Adressen. Wer die Verlängerung von 2022 im Blick hat, sieht darin einen zweiten Verwaltungsakt — Routine in fünf Jahren Laufzeit, kein Sonderprivileg. Die Erlaubnis sagt hier so viel und so wenig wie bei allen anderen: dass das Sportwetten-Angebot der Marke unter deutscher Aufsicht steht.
Tipico: halter aus Malta mit einer Klage aus der Vergangenheit
Die Whitelist führt für die Domain Tipico die Tipico Co. Limited, Erstdatum der Sportwetten-Erlaubnis 09.10.2020, Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Damit gehört Tipico zur ersten Runde des regulierten deutschen Marktes.
Der Name ist zugleich der Name in einem laufenden Verfahren. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH im Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Zu bemerken ist die Zeitangabe: Die Jahre 2013 bis 2018 liegen vor der ersten länderübergreifenden Erlaubniswelle und damit vor der heutigen Rechtslage. Das Verfahren dreht sich um die Zeit vor der Regulierung, nicht um das heutige Angebot des Anbieters.
Wer heute bei Tipico ein Konto eröffnet, spielt unter einer Erlaubnis, die seit dem 09.10.2020 geführt wird und 2022 eine Folgeerlaubnis erhalten hat. Die Rückzahlungsfrage betrifft eine andere Periode. Wer dagegen historische Verluste aus jenen Jahren prüfen lassen will, findet in dem Verfahren den aktuellen Stand — zugesagt ist darin nichts.
Sportingbet: Sportwetten und virtuelles Automatenspiel in getrennten Erlaubnissen
Die Sportingbet (Deutschland) Ltd nennt in ihrem Impressum die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022; Aufsichtsbehörde ist die GGL. Auf der Whitelist steht der Sportwetten-Eintrag mit Erstdatum 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 21.12.2022.
Zwei Erlaubnisse, zwei Daten, zwei Aufsichtsbereiche: Die Sportwetten-Erlaubnis vom 21.12.2022 ist die Folgeerlaubnis eines Bestands, der am 09.10.2020 begonnen hat. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022 ist eine separate Erlaubnis mit eigenen Regeln. Wer aus dem Impressum ein einziges „Erlaubnisdatum“ ableitet, mischt zwei verschiedene Genehmigungen.
Für die Kontowahl heißt das: Das Sportwetten-Konto ist ein Sportwetten-Konto. Ein Slot-Angebot derselben Marke ist nicht Teil der Sportwetten-Erlaubnis, sondern eine zweite Erlaubnis mit eigenen Regeln — und die Regeln für virtuelle Automatenspiele sind mit den Sportwetten-Regeln nicht deckungsgleich.
Sportwetten.de: eine Domain, die den Markt im Namen trägt
In der Übersicht erlaubter Anbieter ist für die Domain NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta geführt. Der Sportwetten-Eintrag trägt das Erstdatum 19.11.2020 und eine Folgeerlaubnis vom 16.12.2022.
Die Marke ist der ungewöhnlichste Name in dieser Liste, weil sie den Markt selbst als Namen trägt. Das hat eine praktische Konsequenz: Wer nach dem Namen sucht, landet schnell auf Seiten, die denselben Begriff verwenden, ohne dass ein Whitelist-Eintrag dahintersteht. Der Eintrag, auf den es ankommt, steht unter dem Rechtsträger NetX Betting Limited, nicht unter dem Domainnamen.
Wer über einen Anbieter mit einer Domain nachdenkt, die wie ein Katalog klingt, sollte den Rechtsträger im Blick behalten — genau das ist der Griff, den die Prüfung verlangt. Das Sportwetten-Angebot der Marke ist damit unter deutscher Aufsicht gestellt und läuft seit November 2020 im regulierten Markt.
LeoVegas: der Sportwetten-Neueinsteiger unter den Etablierten
Auf der Whitelist ist für LeoVegas die LVSports Limited als Betreiberin geführt, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Das ist die zweite junge Sportwetten-Erlaubnis in dieser Liste, und bemerkenswert ist nicht das Datum, sondern die Reihenfolge: Der Casino-Teil ist älter als der Sportwetten-Teil.
Über die Sportwetten-Erlaubnis ist damit belegt, dass sie seit dem 21.10.2024 besteht. Über das Wettprogramm der Marke, über deren Quoten und Sportarten ist damit nichts gesagt. Wer von einem Slot-Anbieter auf ein Sportwetten-Angebot desselben Hauses schließt, schließt von einer der beiden Erlaubnisse auf die andere.
Die Schlussfolgerung für einen Interessenten: Zwei Erlaubnisse, ein Haus, ein Unterschied. Für das Sportwetten-Konto entscheidet der Eintrag im Sportwetten-Titel. Für das Casino-Konto der zweite Eintrag. Wer beide nutzen will, prüft beide.
AdmiralBet: Sportwetten seit dem ersten Erlaubnistag
Auf der Whitelist ist für AdmiralBet die Greentube Betting Malta Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022.
Der 09.10.2020 ist ein Datum, das in dieser Liste mehrfach auftaucht, weil an diesem Tag die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse vergeben wurden. Dass eine Marke ihn trägt, heißt: Sie war von Anfang an mit dabei. Dass sie danach zwei Folgeerlaubnisse erhalten hat, davon eine 2024, heißt: Der Bestand wurde durch die laufende Aufsicht begleitet.
Wer zwischen den Sportwetten- und den Casino-Angeboten desselben Hauses hin und her wechselt, sollte den Domainunterschied im Blick behalten: Für AdmiralBet ist der Sportwetten-Eintrag maßgeblich, für das Casino-Angebot ist es eine eigene Domain mit einer eigenen Erlaubnis, die seit dem 28.09.2022 läuft. Die Sportwetten-Erlaubnis deckt das Casino nicht ab.
bet-at-home: lange Präsenz, klare Trennung der Erlaubnisse
Für bet-at-home ist auf der Whitelist die Bet-at-home.com Internet Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 sowie einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.12.2022.
Das ist ein weiterer Fall des verbreiteten Musters: Sportwetten-Erlaubnis und Casino-Erlaubnis mit unterschiedlichen Daten und unterschiedlichen Regeln. Wer die Marke kennt, kennt sie oft aus dem Casino-Bereich. Der Eintrag, der sie als Sportwetten-Anbieter qualifiziert, ist der Sportwetten-Eintrag, und er läuft seit November 2020.
Für die Auswahl heißt das: Die Marke ist im deutschen Sportwettenmarkt etabliert. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 28.12.2022 ist eine zweite, separate Erlaubnis — sie erweitert den Sportwetten-Rahmen nicht und ändert nichts an den Live-Wetten-Beschränkungen, die für alle zehn Anbieter gelten.
Betano: eine Erlaubnis, die in Darmstadt begann
Die Whitelist führt als Anbieter für Betano die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 19.02.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 16.12.2022. Der österreichische Hintergrund ist dokumentiert: Die Betkick Sportwettenservice, ein Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und bietet über die Domain Wetten an.
Damit gehört Betano zu den Marken, deren Erlaubnis vor der gemeinsamen Aufsichtsstruktur entstanden ist und später in deren Zuständigkeit überging. Für den Spieler ist an dieser Geschichte nur ein Aspekt entscheidend: Der Eintrag steht heute.
Zu den Eigentümlichkeiten dieser Marke gehört, dass die Betreibergesellschaft einen anderen Namen trägt als der Markenauftritt, und zwar einen, der keine Ähnlichkeit mit dem sichtbaren Namen hat. Wer auf der Whitelist nach dem Markennamen sucht, findet ihn; wer nach dem Rechtsträger sucht, findet ihn ebenso, aber unter einem Namen, den niemand erraten würde. Es lohnt sich, die Zuordnung Marke zu Rechtsträger einmal schriftlich zu machen, wenn man mehrere Anbieter prüft.
NEO.bet: der Sechste aus der ersten Erlaubnisrunde
Für NEO.bet ist auf der Whitelist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Damit gehört NEO.bet zu den vier Marken in dieser Liste, die ihre Erstzulassung am Eröffnungstag der ersten Erlaubniswelle erhalten haben.
Anschließend lässt sich eine Eigenheit festhalten, die beim Blick auf die Liste ins Auge fällt: NEO.bet ist unter den zehn die Marke, deren Rechtsträger in der Whitelist nur mit dem Sportwetten-Eintrag steht. Wer dort nichts weiter sucht, sucht auch nichts weiter — und wer das Angebot der Marke einschätzen will, ist auf deren eigenes Wettprogramm angewiesen.
Damit schließt sich der Durchgang. Sechs der zehn Marken starteten am 09.10.2020 oder in den Wochen und Monaten unmittelbar danach; drei kamen 2021, eine kam 2024, eine kam in diesem Jahr. Wer aus dieser Verteilung eine Empfehlung ableiten will, wird an zwei Punkten scheitern: Sie sagt nichts über die Quote, und sie sagt nichts über das Wettprogramm.
Was Wettende bei jedem Anbieter selbst prüfen müssen
Die Erlaubnis ist eine Aussage über das Dürfen, nicht über die Zahlen. Deshalb gehören die Zahlen, die den Alltag eines Kontos bestimmen, in ein eigenes Kapitel — und in der Regel stehen sie in den Bedingungen des Anbieters, nicht in einer Übersicht.
Der Vergleich der Quoten ist der Punkt, an dem sich am meisten Geld verschiebt und am wenigsten veröffentlicht wird. Für 2024 meldet die GGL eine durchschnittliche Auszahlungsquote von 76 % im deutschen Sportwettenmarkt. Auf einen Erlaubnisinhaber heruntergerechnet ist das keine Preisangabe: Der Marktdurchschnitt sagt nichts über die Quote eines bestimmten Anbieters in einem bestimmten Spiel. Wer tatsächlich vergleichen will, muss sich dieselbe Partie bei mehreren Anbietern ansehen und die jeweils angebotenen Quoten notieren. Für die Beispielrechnung im Abschnitt „Ein Rechenbeispiel zum Einzahlungslimit“ ist unterstellt, dass die tatsächliche Auszahlung am Ende 100 % beträgt; das ist eine Rechenannahme, keine Quotenangabe für ein einzelnes Haus.
Die Sportwettensteuer ist der Betrag, der bei jedem regulierten Anbieter anfällt, unabhängig von seiner Preisgestaltung. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „bezahlter Einsatz minus die Steuer selbst“ nach §§ 17, 18 RennwLottG, entsprechend etwa 5,03 % des eingezahlten Betrags. Am Beispiel von 10 € Einsatz: 5,3 % von 9,50 € sind 0,50 €, und 10 € minus 0,50 € ergibt 9,50 €. Wer eine Tabellenzeile mit „5,3 % vom Einsatz“ findet, hat eine vereinfachte Darstellung gefunden, die nicht der gesetzlichen Bemessungsgrundlage entspricht: Die Steuer beträgt 5,3 % des Einsatzes abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags). Wer auf der sicheren Seite sein will, verwendet die Zahl auf der Grundlage, die das Gesetz nennt, oder er fragt seinen Steuerberater, wie sich die Weitergabe in seinem Fall auswirkt.
Ein Rechenbeispiel zum Einzahlungslimit
Die Frage, was ein Konto bei einem erlaubten Anbieter tatsächlich kostet, lässt sich nicht an einem Bonus beantworten, sondern an einer Rechenschätzung. Nehmen wir als Inputs das Standard-Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat, das nach § 6c Abs. 1 GlüStV über alle Anbieter hinweg gilt, und stellen uns vor, dieser Betrag werde einmal vollständig gesetzt. Als Preisansatz dient eine Beispielquote von 1,90/1,90 auf einem Markt mit zwei Ausgängen — eine Rechengröße zur Veranschaulichung, keine Quotierung irgendeines Hauses.
Die Auszahlungsquote dieser Beispielquote liegt bei 1 : (1/1,90 + 1/1,90) = 95 %. Der Buchmacher behält also 5 % jedes gesetzten Euro als Marge. Bei 1.000 € Umsatz entspricht das einer erwarteten Kostenbelastung von 50 € über eine größere Zahl gleichartiger Wetten, wenn man als Marktmarge die 5 % aus dieser Beispielquote ansetzt. Mit der durchschnittlichen Marktauszahlungsquote der GGL für 2024 von 76 % und einer daraus folgenden Marge von 24 % liegt dieselbe Belastung bei rund 240 €.
Beim Sportwetten mit hoher Auszahlungsquote bleibt die erwartete Belastung also im Bereich von ungefähr 4 % bis 5 % des Einzahlungslimits.
Das ist der Kern der Beispielrechnung. Bei 1.000 € Einzahlung liegt die erwartete Belastung durch die Marge in einem Bereich von ungefähr 40 bis 50 €, wenn man eine Auszahlungsquote von 95 % unterstellt, und bei ungefähr 240 €, wenn man die Marktauszahlungsquote von 76 % aus dem Jahr 2024 als Vergleichsmaßstab heranzieht. Wer diese Rechnung als Vorhersage liest, liest sie falsch: Sie ist ein statistischer Schätzwert über viele gleichartige Wetten, keine Zusage über das Ergebnis einer einzelnen. Bei einem stark begrenzten Monatsbudget ist die Marge der stille Verlustposten. Der oberflächlich schlechtere 1,80/1,80-Markt mit einer Marge von 10 % würde den erklärten Kostenfaktor unter sonst gleichen Bedingungen verdoppeln. Wenn ein Anbieter also einen besonders attraktiven Bonus bewirbt, sagen Sie nicht sofort zu. Rechnen Sie zuerst nach, mit welcher Quote Sie den Bonus umsetzen müssten, und stellen Sie dieser Zahl die Marge gegenüber, die Sie in einem 1,90/1,90-Markt ohnehin zahlen.
Was die Umsatzanforderungen kosten
Ein Bonus ist selten ein Geschenk und meistens eine Aufgabe. Das Verhältnis zwischen dem Bonusbetrag und dem Betrag, den man setzen muss, um ihn freizuspielen, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Bei einem Bonus mit fünffacher Umsatzbedingung und einem Bonus von 10 € wären 50 € Umsatz erforderlich; bei einem Mindesteinsatz von 2 € pro Wette wären das 25 Wetten, die jeweils mindestens die Mindestquote erreichen müssen, um für die Freispielung zu zählen.
Was das konkret kostet, lässt sich mit der durchschnittlichen Marktmarge überschlagen: 50 € Umsatz mal 24 % Marktmarge ergeben etwa 12 € erwarteten Verlust, also mehr als der Bonus selbst. Bei einem Faktor von 30 wären es 300 € Umsatz und bei gleicher Marge rund 72 € erwartete Kosten; da hilft es auch nicht, den Bonusbetrag zuerst auf ein Konto zu buchen. Die Anzahl der erforderlichen Wetten hängt von der Einsatzhöhe ab: 300 € Umsatz geteilt durch 2 € pro Wette sind 150 Wetten. Dass die Mindestquote in solchen Bedingungen nicht klein ist, liegt in der Sache: Eine Kombination aus zwei Wetten zu je 1,80 bringt eine Gesamtquote von 3,24 und liegt damit über der Mindestquote, die für die meisten Bonusbedingungen gilt. Wer über die Quoten unter 1,50 hinausgeht, findet mehrere Wege zur geforderten Kombination. Die Marge aber fällt in der Regel so aus, dass sich die Teilnahme nur für Spieler lohnt, die ohnehin bereit sind, den Umsatz zu machen. Wer nur wegen des Bonus einzahlt, kann sich die Rechnung in der Regel sparen.
Zusätzlich lohnt sich eine Überlegung, die man erst auf den zweiten Blick sieht. Die in den Bedingungen genannte Umsatzbedingung ist keine Strafe, sondern eine Marge, und diese Marge wird auf jeden gesetzten Euro fällig, nicht nur auf den Bonusbetrag. Wer 300 € Umsatz mit regulären Wetten macht, zahlt diese Marge sowieso. Der Bonus kann also nur dann einen Vorteil bringen, wenn er entweder den Einsatzbetrag als Erstattung zurückgibt oder wenn der Umsatz ohnehin anfällt. In jedem anderen Fall ist der Bonus ein Rabatt auf ein Geschäft, das man sonst nicht abgeschlossen hätte.
Eine Randbedingung, die über dem allen steht: Der GlüStV setzt keine Bonusbeträge, keine Umsatzbedingungen und keine Mindestquoten für Sportwetten fest. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen nur aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer bei mehreren Anbietern vergleicht, vergleicht deshalb in erster Linie deren Bedingungen, nicht ein Gesetz.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit deutscher Lizenz
Woran erkenne ich, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige verlässliche Test. Sie öffnen die Liste, suchen den Markennamen und lesen den Eintrag darunter: Rechtsträger, Marke, Erlaubnisdatum, Glücksspielart. Der Whitelist-Stand vom 02.10.2026 führt 30 Einträge und nur der Eintrag unter dem Sportwetten-Titel zählt für dieses Produkt.
Was heißt eine deutsche Erlaubnis für Einzahlungslimit und OASIS?
Nach § 6c Abs. 1 GlüStV gilt standardmäßig ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat, anbieterübergreifend über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem und wird bei der Registrierung und jedem Login abgefragt. Selbstsperren dauern mindestens 3 Monate mit genannter Dauer, sonst mindestens 1 Jahr.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Sie ist rechtlich bedeutungslos: Wer ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten anbietet, begeht unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine ausländische Erlaubnis ersetzt die deutsche nicht, und mit ihr fehlt die Anbindung an OASIS und LUGAS, über die der Spielerschutz in lizenzierten Konten läuft.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie?
Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „bezahlter Einsatz minus die Steuer selbst“ nach §§ 17, 18 RennwLottG, das entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Schuldner ist nach § 19 der Veranstalter der Wette. Ob ein Anbieter die Steuer weitergibt, steht allein in seinen Bedingungen.
Gilt die Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casino?
Nein. Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker sind getrennte Erlaubnisse. Ein Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis kann daneben eine zweite Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele halten, die dann eine andere Domain und andere Regeln betrifft. Für das Sportwetten-Angebot zählt allein der Sportwetten-Eintrag.
Lizenz – Sportwetten-Tipps
Inhalt erstellt vom Team «Sportwetten-Tipps»
